Nicht jedes Fahrzeug über 2,5 t braucht automatisch einen Fahrtenschreiber. Unter bestimmten Voraussetzungen greift die sogenannte Handwerkerregelung bzw. die 100-km-Ausnahme.
Fahrten, die innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um den Unternehmensstandort stattfinden, können unter bestimmten Bedingungen von der Tachographenpflicht ausgenommen sein. Entscheidend ist dabei nicht allein die Entfernung, sondern auch die Art der Tätigkeit.
Für Handwerksbetriebe gilt eine besondere Ausnahme, wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit der beschäftigten Person ist – also z. B. bei einem Monteur, der überwiegend vor Ort arbeitet und das Fahrzeug nur nutzt, um Material und Werkzeug zum Einsatzort zu bringen.
Die Abgrenzung ist im Einzelfall oft nicht eindeutig und hängt von Details Ihres Geschäftsmodells ab. Verbindliche Auskunft geben BALM oder die zuständige IHK/Handwerkskammer. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Situation einzuordnen.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Grundlage: VO (EG) 561/2006, VO (EU) 165/2014. Verbindliche Auskünfte erteilen BALM oder die zuständige IHK/Handwerkskammer.
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