Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht auch für Fahrzeuge über 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr. Wer ohne den vorgeschriebenen intelligenten Fahrtenschreiber unterwegs ist, riskiert empfindliche Konsequenzen.
Kontrollbehörden prüfen zunehmend gezielt, ob Fahrzeuge über 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr mit dem vorgeschriebenen Fahrtenschreiber ausgestattet sind.
Besonders betroffen sind Speditionen und Handwerksbetriebe, die mit Transportern über 2,5 t regelmäßig Grenzen überqueren oder Kabotage durchführen – und deren Fahrzeuge bislang keinen intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 hatten, weil sie unterhalb der alten 3,5-t-Grenze lagen.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Grundlage: VO (EG) 561/2006, VO (EU) 165/2014. Verbindliche Auskünfte erteilen BALM oder die zuständige IHK/Handwerkskammer.
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