Ausnahmeregelung · Rechtsstand: Juli 2026

Handwerkerregelung & 100-km-Regel: Gilt für mich eine Ausnahme?

Nicht jedes Fahrzeug über 2,5 t braucht automatisch einen Fahrtenschreiber. Unter bestimmten Voraussetzungen greift die sogenannte Handwerkerregelung bzw. die 100-km-Ausnahme.

Was ist die 100-km-Regelung?

Fahrten, die innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um den Unternehmensstandort stattfinden, können unter bestimmten Bedingungen von der Tachographenpflicht ausgenommen sein. Entscheidend ist dabei nicht allein die Entfernung, sondern auch die Art der Tätigkeit.

Was ist die Handwerkerregelung im engeren Sinn?

Für Handwerksbetriebe gilt eine besondere Ausnahme, wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit der beschäftigten Person ist – also z. B. bei einem Monteur, der überwiegend vor Ort arbeitet und das Fahrzeug nur nutzt, um Material und Werkzeug zum Einsatzort zu bringen.

Greift die Ausnahme in Ihrem Fall?

✓ Ausnahme greift typischerweise
  • Handwerksbetrieb transportiert Material und Werkzeug im 100-km-Radius, Fahren ist Nebentätigkeit
  • Rein innerbetrieblicher Werkverkehr ohne gewerbliche Güterbeförderung für Dritte
  • Reine Privatfahrten mit dem Fahrzeug
✕ Ausnahme greift typischerweise NICHT
  • Fahrzeug wird regelmäßig für grenzüberschreitende Transporte oder Kabotage eingesetzt
  • Fahren ist die Haupttätigkeit der eingesetzten Person
  • Einsatz deutlich außerhalb des 100-km-Radius

Was tun bei Unsicherheit?

Die Abgrenzung ist im Einzelfall oft nicht eindeutig und hängt von Details Ihres Geschäftsmodells ab. Verbindliche Auskunft geben BALM oder die zuständige IHK/Handwerkskammer. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Situation einzuordnen.

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Häufige Fragen

Reicht es, dass ich "meistens" im 100-km-Radius fahre?
Nicht zwangsläufig – entscheidend ist die tatsächliche, regelmäßige Nutzung. Einzelne Ausnahmefahrten außerhalb des Radius können die Gesamtbewertung beeinflussen. Im Zweifel lohnt sich eine Einzelfallprüfung.
Gilt die Handwerkerregelung automatisch für alle Handwerksbetriebe?
Nein. Es kommt auf die konkrete Tätigkeit an – insbesondere darauf, ob das Fahren Haupt- oder Nebentätigkeit ist.
Was, wenn ich unsicher bin, ob die Ausnahme für mich gilt?
Wir empfehlen eine kurze, kostenlose Prüfung Ihrer Situation – notfalls in Rücksprache mit BALM oder Ihrer IHK.
Was passiert, wenn ich mich auf die Ausnahme verlasse und sie greift doch nicht?
Dann drohen bei Kontrollen dieselben Konsequenzen wie bei jedem anderen Verstoß gegen die Tachographenpflicht. Mehr dazu im Bußgeld-Ratgeber →

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Grundlage: VO (EG) 561/2006, VO (EU) 165/2014. Verbindliche Auskünfte erteilen BALM oder die zuständige IHK/Handwerkskammer.

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